Die „Sonstigen Rückstellungen“ in Gesamthöhe von 993,9 T€ berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Sie enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für die Hausbewirtschaftung (710,6 T€). Diese gliedern sich in Rückstellungen für Betriebskosten (218,0 T€), Rückstellungen für unerledigte Instandhaltungsaufträge aus gemeldeten Schäden in 2024 (466,6 T€) sowie die Rückstellung über die vermieterseitig zu tragenden CO₂-Kosten aus der zentralen Wärmeversorgung (26,0 T€).
Weiterhin wurden Rückstellungen für Abschluss und Prüfung (65,0 T€) gebildet.
Die übrigen Rückstellungen (203,3 T€) enthalten die Rückstellung für die Aufbewahrung der Jahresabschlussunterlagen (21,4 T€), welche entsprechend abgezinst wurde, sowie die Rückstellung für einen Ablösebetrag aus einem Restitutionsanspruch, der in 2024 neu bewertet wurde (166,0 T€).
Die „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ verminderten sich um 2.708,6 T€. Die planmäßigen Tilgungen betragen 2.984,6 T€. Durch die Auszahlung eines ausstehenden Restbetrags erhöhte sich die Verbindlichkeit eines Darlehens um 276,0 T€.
In der Position „Erhaltene Anzahlungen“ sind ausnahmslos Vorauszahlungen für noch nicht abgerechnete Betriebskosten enthalten.
Im Geschäftsjahr wurden die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gemäß der neuen Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen ausgewiesen.
Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst.
Die „Verbindlichkeiten aus Vermietung“ umfassen vorausbezahlte Mieten sowie Erstattungsansprüche aus der Abrechnung der Nebenkosten.
Die „Sonstigen Verbindlichkeiten“ beinhalten auch Auseinandersetzungsguthaben von in den Vorjahren ausgeschiedenen Mitgliedern (26,8 T€) sowie Darlehenszinsen (17,9 T€), deren Auszahlung erst im Geschäftsjahr 2025 erfolgte.
Die „Sonstigen betrieblichen Erträge“ beinhalten u. a. Versicherungsentschädigungen in Höhe von 138,2 T€ und die satzungsmäßigen Eigenleistungen in Höhe von 117,2 T€.
Bei den „Aufwendungen für die Hausbewirtschaftung“ handelt es sich insbesondere um Betriebskosten, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten.
Bei den „Zinsen und ähnlichen Aufwendungen“ wurde der Aufzinsungsbetrag angegeben.
In den GuV-Positionen sind keine wesentlichen periodenfremden Aufwendungen und Erträge enthalten.